Indikationen (Gründe) für die zahnärztliche Behandlung in Vollnarkose sind bzw. können sein:
- operative Entfernung der Weisheitszähne
- großflächige Zahnbehandlungen und Zahnextraktionen
- Implantationen von festem Zahnersatz ( Implantate)
- Durchführung von Zahnbehandlungen bei ängstlichen Patienten/innen (Zahnarztphobie)
- Durchführung von Zahnbehandlungen bei Kindern, die sich nicht behandeln lassen wollen
- Durchführung von Zahnbehandlungen bei geistig Behinderten
Eine Liste von Zahnarztpraxen, die diesen Service anbieten, finden Sie hier. Weitere Informationen, auch über Hpnosebehandlung, erhalten Sie, wenn Sie uns via E-Mail unter post@narko-mobil.de kontaktieren. Sie können uns auch telefonisch unter ++49(0)761 88864964 erreichen.
Erstattung der Narkosekosten durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Wie freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.
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